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Allgemein:
AGB
1. Vertragsabschluß, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag tritt mit der Abgabe der Anmeldung in Kraft. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule bestätigt.
2. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Das Gruppentraining wird in Gruppen zwischen 2 und 8 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach Leistungsstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Tennisschule auch während eines Kurses die Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
- Nach der Anmeldung erfolgt nach Absprache eine Terminvereinbarung.
- Die Anmeldung gilt für den jeweils vereinbarten Trainingszeitraum. Der Kurs kann nicht vorzeitig abgebrochen werden. Bei vorzeitiger Beendigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht !
- Die Einteilung des Trainers ist der Tennisschule vorbehalten.
- Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Veränderungen der Gruppen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmerzahl.
- Ein Trainerwechsel bzw. Vertretungsunterricht während der Saison ist möglich.
- Muss das Training auf Grund widriger Wetterverhältnisse abgebrochen werden, so ist die volle Trainerstunde zu bezahlen. Steht hierfür eine Tennishalle zur Verfügung, so ist das Training in der Halle durchzuführen. Die entstehenden Hallengebühren richten sich nach der Preisliste des Hallenbetreibers und sind vom Schüler bzw. den Schülern zu bezahlen.
- Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.
3. Trainingskosten
Die aktuellen Stundenhonorare erfragen sie direkt bei Stefan Heß.
Im Stundenhonorar sind folgende Leistungen enthalten:
- Trainerentgelt
- Gesetzliche Mehrwertsteuer
- Trainingsplanung
- Trainingshilfen (Bälle, Methodische Hilfen, Video usw.)
Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt nach Rechnungsstellung im Voraus in voller Höhe zu bezahlen.
Der Anteil für evtl. anfallende Platzgebühren wird vom Anlagenbetreiber gesondert in Rechnung gestellt
4. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten.
- Bei einem Gruppentraining können von einzelnen Kursteilnehmern versäumte Stunden nicht nachgespielt werden.
- Bei Einzeltraining werden rechtzeitig abgesagte Stunden nachgeholt.
- Vom Schüler nicht wahrgenommene Trainerstunden sind gebührenpflichtig und werden in voller Höhe berechnet, bei anfallender Hallenmiete ist diese ebenfalls zu bezahlen.
- Von der Tennisschule abgesagte Stunden werden selbstverständlich nachgeholt. Sollte trotz größter Bemühungen beider Parteien innerhalb von 6 Monaten kein Termin zur Nachholung der Stunden gefunden werden, wird die entsprechende Kursgebühr zurückerstattet.
5. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer desTrainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
6. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
7. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens zwei Tage nach der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eggenfelden.